Europäische Gemeinschaft
Die späteste EU-Standard-Richtlinie en15194 auf elektrischen Fahrrädern vereinbart, dass die maximale Spannung von unterstützten Fahrrädern des elektrischen Stroms 48V (DC) ist und die maximale ununterbrochene Nennleistung ist 250W; Wenn die Geschwindigkeit 25 Kilometer/h erreicht, muss die Spitzenleistung allmählich verringert werden und schließlich abgeschnitten werden.
Japan
Entsprechend Japans Straßenverkehrsgesetz zuerst war das Verhältnis von Arbeitskräften zum elektrischen Strom für unterstützte Fahrräder des elektrischen Stroms 1:1 (Geschwindigkeit weniger als 15km/h) d.h. beim Radeln, erhalten sie die gleiche Energie. Seit dem 1. Dezember 2008 ist das Verhältnis auf 1:2 erhöht worden (Geschwindigkeit unterhalb 10 Kilometer/h). Während des Zeitraums von 10km-24km/h, verringert sich das Verhältnis allmählich, und es gibt keine Hilfe bei 24km/H.